Erfolg eines Mandanten der Kanzlei RS LEGAL vor der KIO bei der Ausschreibung über die Instandhaltung der A4
19.12.2016 / Dr Robert Siwik
Mit Urteil vom 19.12.2016 hat die KIO (dt. Landesberufungskammer) den meisten der Rechtsmittelgründe unseres Mandanten, dem Polnischen Arbeitgeberverband Bau, bei der Ausschreibung unter der Bezeichnung „Ganzjährige komplexe Instandhaltung der Autobahn A4 auf dem Abschnitt Rzeszów Ost (ohne Autobahnkreuz) bis Jarosław West (samt Autobahnkreuz) zusammen mit allen Elementen, die durch die Generaldirektion für Landstraßen und Autobahnen der Abteilung Rzeszów verwaltet werden“, stattgegeben. Die KIO hat die Beschreibung der Teilnahmebedingungen für das Verfahren, die sich auf das technische Potenzial mit bestimmten Anforderungen im Bereich der winterlichen Straßeninstandhaltung bezieht als im Hinblick auf den Ausschreibungsgegenstand unproportional und aufgrund seiner Spezifität unbegründet sowie die fairen Wettbewerbsbedingungen im Verfahren verletzend angesehen; ebenso unbegründet im Hinblick auf die Ausschreibungsspezifika als unbegründet angesehen wurde eine Beschreibung des Ausschreibungsgegenstandes, die sich auf die erforderliche Einstellungsdauer für Personen mit Arbeitsverträgen bezieht, die die Gerätschaften zur Winterinstandhaltung der Straßen bedienen. Darüber hinaus stellte die KIO die teilweise durch den Auftraggeber festgelegten neuen Kriterien der Angebotsbewertung unter der Bezeichnung „Selbständigkeit“ in Frage, die die selbständige Auftragsdurchführung (ohne Einsatz eines Unterauftragnehmers) bevorteilt. Ebenso in Frage gestellt wurde die Stellung von - im Vergleich zu den in den Teilnahmebedingungen zum Verfahren gestellten - höheren Anforderungen an die Gerätschaften in der Beschreibung des Ausschreibungsgegenstands.
Der Mandant wurde vom Managing Partner der Kanzlei, Robert Siwik vertreten.
Innerhalb der letzten Tage ist dies bereits ein weiterer Erfolg für einen unserer Mandanten, der durch unsere Kanzlei bei einer Klage gegen die Spezifikation Wesentlicher Ausschreibungsbedingungen (SIWZ) repräsentiert wurde, die Grundsätze des öffentlichen Auftragsrechts sowie die Interessen der im Verband organisierten Unternehmen verletzt.